Wir nutzen Krisensituationen, um Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu machen.
Erfolgreiche Veränderungsprozesse in Krisenphasen sind: früh, still und schnell.
Wir möchten unsere Expertise und Erfahrung in Krisenphasen zur Verfügung stellen.
Das neue deutsche Krisenrecht unterstützt Unternehmen, die einen glaubwürdigen Veränderungsprozess einleiten.
In den Verhandlungen über den Sanierungsvergleich zielen wir auf eine Vereinbarung, die den Interessen aller Beteiligten so weit wie möglich entspricht.
Unternehmenstransformation in der Krise kann auch bedeuten, die Insolvenz mitzudenken.
Unsere „Essentials“ in diesem Modul:
Das neue deutsche Krisenrecht begünstigt Unternehmen, Geschäftsleitung und Geschäftspartner, die frühzeitig die Krise nutzen und auf einem soliden, planvollen und abgestimmten Konzept die Zukunft ihres Unternehmens sichern wollen: diesen Unternehmen tut sich ein geräuschloser Weg zur Anpassung ihrer finanziellen Verpflichtungen an die Bedürfnisse der Neuausrichtung des Unternehmens auf: Der Sanierungsvergleich. Er ist Ausdruck vorausschauenden und verantwortungsbewussten Handelns in der Krise und schützt das Sanierungsvorhaben gegen Anfechtung und die verantwortlichen Personen gegen Haftung in Gegenwart und Zukunft. Er ist die rechtliche Flankierung des Veränderungsvorhabens.
Voraussetzung: Die Gestaltung der Zukunft wird zur gemeinsamen Sache mit denen gemacht, die einen Beitrag zur Zukunftssicherung leisten sollen. Dies gelingt nur mit einem ehrlichen Veränderungskonzept und einem Verhandlungsstil, der das Vertrauen in das Unternehmen auch in Zeiten der Krise bewahrt.
Die Konsensbildung unter den Sanierungspartnern erfolgt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Auf der Grundlage eines ernsthaften und soliden Veränderungskonzepts organisieren und gestalten wir den Prozess der Konsensbildung unter den Sanierungspartnern. Dazu wenden wir allgemein anerkannte, in der Praxis erprobte Verfahren außergerichtlicher Konsensbildung („Consensus Building“) und des Verhandlungsmanagements an. Sie gewährleisten die für außergerichtliche Veränderungsvorhaben unverzichtbare Prozessflexibilität und Kreativität in der inhaltlichen Gestaltung des Sanierungsvergleichs.