• Wer sind wir
    • Wir nutzen Krisensituationen, um Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu machen.

      Erfolgreiche Veränderungsprozesse in Krisenphasen sind: früh, still und schnell.

      Wir möchten unsere Expertise und Erfahrung in Krisenphasen zur Verfügung stellen.

    • Am Anfang steht der unvoreingenommene, nüchterne Blick auf die finanzielle Situation des Unternehmens.

      Das neue deutsche Krisenrecht begünstigt Unternehmen, Geschäftsleitung und Geschäftspartner, die frühzeitig …

      Das neue deutsche Krisenrecht unterstützt Unternehmen, die einen glaubwürdigen Veränderungsprozess einleiten.

      In den Verhandlungen über den Sanierungsvergleich zielen wir auf eine Vereinbarung, die den Interessen aller Beteiligten so weit wie möglich entspricht.

      Unternehmenstransformation in der Krise kann auch bedeuten, die Insolvenz mitzudenken.

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Unsere Beratungsmodule

Die Krise meistern!

„Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“ Dieses geflügelte Wort des Schriftstellers Max Frisch ist die Essenz moderner Unternehmensführung in Krisenphasen. Krisen gehören zum Lebenszyklus von Unternehmen wie zum menschlichen Leben. Diese Erkenntnis macht die Krise zu nicht mehr als einer Herausforderung, die anzunehmen ist. Schärfen Sie daher Ihr Gespür dafür, Krisensignale rechtzeitig zu erkennen und nicht zu verdrängen. So können Sie das ganze Potenzial der Krise ausschöpfen.

Krisenbewältigung setzt zu ihrem Gelingen immer Handwerkszeug voraus. Gepaart mit einer mitreißenden Zukunftsidee werden Sie die Unternehmenskrise nicht nur bewältigen, sondern meistern! So manch ein Unternehmer fühlt sich in der produktiven Phase der Krise wie bei der Unternehmensgründung

Unsere Beratungsmodule geben Ihnen das Handwerkszeug und schaffen für Sie den Rahmen, in dem mitreißende Zukunftsideen entstehen.

Modul 1

Unvoreingenommene Standortbestimmung

Mit uns an Ihrer Seite haben Sie die tragfähige Basis zur Veränderung geschaffen.

Am Anfang steht der unvoreingenommene, nüchterne Blick auf die finanzielle Situation des Unternehmens. Belastbare Entscheidungsgrundlagen müssen in dieser ersten Phase geschaffen werden. Freiraum muss in den Köpfen entstehen, um die Zukunft des Unternehmens denken zu können. Ein Pfad zur Transformation zeichnet sich in ersten Konturen ab.

Modul 2

Glaubwürdiges Veränderungskonzept

Mit uns an Ihrer Seite schlagen Sie die Brücke in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Das neue deutsche Krisenrecht begünstigt Unternehmen, Geschäftsleitung und Geschäftspartner, die frühzeitig die Krise nutzen und auf einem soliden, planvollen und abgestimmten Konzept die Zukunft ihres Unternehmens sichern wollen: diesen Unternehmen tut sich ein geräuschloser Weg zur Anpassung ihrer finanziellen Verpflichtungen an die Bedürfnisse der Neuausrichtung des Unternehmens auf: Der Sanierungsvergleich. Er ist Ausdruck vorausschauenden und verantwortungsbewussten Handelns in der Krise und schützt das Sanierungsvorhaben gegen Anfechtung und die verantwortlichen Personen gegen Haftung in Gegenwart und Zukunft. Er ist die rechtliche Flankierung des Veränderungsvorhabens.

Modul 3

Den passenden Weg zur Umsetzung und Finanzierung Ihres Veränderungsvorhabens gehen

Mit uns an Ihrer Seite gewinnen Sie Zustimmung und überwinden Widerstände.

Nach den Vorbereitungen der Module 1 und 2 steigen Sie jetzt in die Umsetzung ein. In dieser Phase begleiten wir Sie je nach Ergebnissen der ersten Module in den Bereichen Sanierungsvergleich, Restrukturierungsplan oder Eigenverwaltung und Planinsolvenz.

Nach den Vorbereitungen der Module 1 und 2 steigen Sie jetzt in die Umsetzung ein. In dieser Phase begleiten wir Sie je nach Ergebnissen der ersten Module in den Bereiche:

Sanierungsvergleich

Das neue deutsche Krisenrecht unterstützt Unternehmen, die einen glaubwürdigen Veränderungsprozess einleiten. Ihnen bietet sich geräuschlos und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens die Möglichkeit, in einem strukturierten, selbst organisierten Verhandlungsprozess einen sog. Sanierungsvergleich zu schließen.

Restrukturierungsplan

In den Verhandlungen über den Sanierungsvergleich zielen wir auf eine Vereinbarung, die den Interessen aller Beteiligten so weit wie möglich entspricht. Jedoch lassen sich nicht immer alle Betroffenen hinter den Sanierungsvergleich bringen. Und zuweilen gibt es  Einzelne, die nicht mit gutem Willen handeln. In diesem Fall hilft das „StaRUG“.

Eigenverwaltung und Planinsolvenz

Unternehmenstransformation in der Krise kann auch bedeuten, die Insolvenz mitzudenken. Die Neuausrichtung des Unternehmens erfordert zuweilen, sich kurzfristig von Bezugs-, Absatz- oder Mietverträgen zu trennen. Gelingt dies nicht im Einvernehmen mit dem Geschäftspartner, stehen die einseitigen Gestaltungsmittel der Insolvenzordnung zur Verfügung.

Mit uns an Ihrer Seite haben Sie die tragfähige Basis zur Veränderung geschaffen.

Modul I

  1. Solide Entscheidungsgrundlagen: Sie wissen genau, wo Ihr Unternehmen steht und was aus der Vergangenheit für die Zukunft zu lernen ist. Aufbauend auf einer verlässlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Analyse treffen Sie auch in der Krise mit Bedacht und Weitblick planvolle unternehmerische Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens.
  2. Klare Orientierung: Sie und Ihr Führungsteam haben ein Bild von der Zukunft Ihres Unternehmens vor Augen. Eine Sanierungsidee entsteht. In der Unternehmensführung besteht Einvernehmen darüber, wohin sich das Unternehmen durch die Krise entwickeln soll.
  3. Sicherer Weg: Sie sehen die Verfahrensoptionen, die Ihnen das neue deutsche Krisenrecht bietet. Sie wissen, wie Sie die Finanzierung der Unternehmenstransformation zur gemeinsamen Sache der Beteiligten machen. Sie kennen das Handwerkszeug dazu, in der Krise das Vertrauen Ihrer Geschäftspartner in Sie als Führungspersönlichkeit und in Ihr Unternehmen  zu vertiefen.

Durch dieses Modul erfüllen Sie ganz nebenbei Ihre spezifischen Krisenpflichten als Geschäftsführer und Vorstand (§ 43 GmbHG/§ 93 AktG/§ 1 StaRUG), Sie sind damit auch rechtlich in der Spur und haben den Rücken frei!

„Krise ist ein produktiver Zustand. Man muss ihr nur den Beigeschmack der Katastrophe nehmen.“ Dieses geflügelte Wort des Schriftstellers Max Frisch ist die Essenz moderner Unternehmensführung in Krisenphasen. Krisen gehören zum Lebenszyklus von Unternehmen wie zum menschlichen Leben. Diese Erkenntnis lässt die Krise auf ein Normalmaß schrumpfen und schärft das Gespür dafür, Krisensignale rechtzeitig zu erkennen, um das ganze Potenzial der Krise auszuschöpfen.

Zur Wahrnehmung der Krise gehört der Mut, sich irritieren zu lassen. Wenn Sie Ihren unternehmerischen Instinkten vertrauen, ist die Krisenbotschaft (Krisis [alt-griech.] = Entscheidungssituation, Wendepunkt) nicht zu überhören: Eine neue Entwicklung für das Unternehmen ist einzuleiten, manch ein Unternehmen muss sich sogar ganz neu erfinden – und zwar jetzt!

Die Krise ist eine Herausforderung für das Unternehmen: Denn gerade jetzt droht die Basis langfristigen unternehmerischen Erfolgs zu erodieren: Vertrauen. Vertrauen in die Kompetenz der Geschäftsführung, die Zeichen der Zeit zu erkennen, ein Geschäftsmodell zukunftsfähig zu gestalten und eine Neuausrichtung des Unternehmens zur gemeinsamen Sache zu machen. Wie die Geschäftsleitung in der Krise des Unternehmens agiert, hat daher eine kaum zu überschätzende Bedeutung für die langfristige Unternehmensentwicklung. Gerade in der Krisensituation das Vertrauen in sein Unternehmen zu festigen, macht meisterhafte Unternehmensführung aus.

Die Geschäftsleitung sollte daher frühzeitig das Handwerkszeug unternehmerischer Krisenführung griffbereit haben und die Unterstützungsinstrumente des neuen deutschen Krisenrechts kennen. Dann können Sie die Krise als „produktiven Zustand“ für einen glaubwürdigen Wandlungsprozess im Unternehmen nutzen und eine Brücke in die Zukunft schlagen.

Dreh- und Angelpunkt ist eine überzeugende Idee für die Zukunft des Unternehmens und ein glaubwürdiges Veränderungskonzept. Wir schaffen in der Krisenfrühphase einen sicheren Rahmen, in dem eine Veränderungsidee entstehen und zu einem Konzept verdichtet werden kann. Wir liefern Ihnen eine belastbare Grundlage, auf der Sie Entscheidungen für die Zukunft Ihres Unternehmens treffen können. Wir zeigen sichere Wege auf, wie Ihr Unternehmen durch die Krise die Zukunft gewinnen kann.

Mit uns an Ihrer Seite schlagen Sie die Brücke in die Zukunft Ihres Unternehmens.

Modul II

  1. Überzeugendes Veränderungskonzept: Sie haben in einem strukturierten Prozess ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell für Ihr Unternehmen gefunden. Ihr Unternehmen steht dahinter, weil die Belegschaft und sonstige wesentliche Stakeholder in die Entwicklung der Unternehmenszukunft einbezogen sind.
  2. Vertrauensvolles Einvernehmen: Sie bewegen sich mit Ihrem Unternehmen in dem passenden Rechtsrahmen, der die Veränderung für alle Betroffenen rechtlich absichert. Entscheidende Geschäftspartner sind von der Zukunftsfähigkeit Ihres Geschäftsmodells überzeugt und nach einem strukturierten Verhandlungsprozess bereit, den erforderlichen finanziellen Beitrag zur Veränderung zu leisten. Die Zukunft Ihres Unternehmens steht auf einer soliden finanziellen Grundlage.
  3. Konsequente Umsetzung: Sie sind dabei, planvoll die erforderlichen Maßnahmen zur Veränderung umzusetzen und sehen erste Erfolge. Ihr Unternehmen lässt den Krisenmodus hinter sich und gewinnt seine Zukunft. Sie selbst fühlen sich irgendwie an die Phase Ihrer Unternehmensgründung erinnert.

Unsere „Essentials“ in diesem Modul:

  1. Wir entwickeln und dokumentieren das Sanierungskonzept und leiten daraus die Eckpunkte eines Sanierungsvergleichs ab.
  2. Wir erarbeiten eine Verhandlungsstrategie zur Annahme des Sanierungsvergleichs und organisieren den Verhandlungs- und Abstimmungsprozess.
  3. Wir führen zur Absicherung der Beteiligten die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsvergleichs nach § 97 StaRUG herbei.

Das neue deutsche Krisenrecht begünstigt Unternehmen, Geschäftsleitung und Geschäftspartner, die frühzeitig die Krise nutzen und auf einem soliden, planvollen und abgestimmten Konzept die Zukunft ihres Unternehmens sichern wollen: diesen Unternehmen tut sich ein geräuschloser Weg zur Anpassung ihrer finanziellen Verpflichtungen an die Bedürfnisse der Neuausrichtung des Unternehmens auf: Der Sanierungsvergleich. Er ist Ausdruck vorausschauenden und verantwortungsbewussten Handelns in der Krise und schützt das Sanierungsvorhaben gegen Anfechtung und die verantwortlichen Personen gegen Haftung in Gegenwart und Zukunft. Er ist die rechtliche Flankierung des Veränderungsvorhabens.

Voraussetzung: Die Gestaltung der Zukunft wird zur gemeinsamen Sache mit denen gemacht, die einen Beitrag zur Zukunftssicherung leisten sollen. Dies gelingt nur mit einem ehrlichen Veränderungskonzept und einem Verhandlungsstil, der das Vertrauen in das Unternehmen auch in Zeiten der Krise bewahrt.

Die Konsensbildung unter den Sanierungspartnern erfolgt außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Auf der Grundlage eines ernsthaften und soliden Veränderungskonzepts organisieren und gestalten wir den Prozess der Konsensbildung unter den Sanierungspartnern. Dazu wenden wir allgemein anerkannte, in der Praxis erprobte Verfahren außergerichtlicher Konsensbildung („Consensus Building“) und des Verhandlungsmanagements an. Sie gewährleisten die für außergerichtliche Veränderungsvorhaben unverzichtbare Prozessflexibilität und Kreativität in der inhaltlichen Gestaltung des Sanierungsvergleichs.

Mit uns an Ihrer Seite überzeugen Sie mit einem glaubwürdigen Veränderungskonzept und einem strukturierten Verhandlungsprozess

Modul III -

Sanierungsvergleich

Mit uns an Ihrer Seite überzeugen Sie mit einem glaubwürdigen Veränderungskonzept und einem strukturierten Verhandlungsprozess.

Das neue deutsche Krisenrecht unterstützt Unternehmen, die einen glaubwürdigen Veränderungsprozess einleiten. Ihnen bietet sich geräuschlos und außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens die Möglichkeit, in einem strukturierten, selbst organisierten Verhandlungsprozess einen sog. Sanierungsvergleich zu schließen. Diese Verständigung mit den Geschäftspartnern gelingt unter zwei Voraussetzungen: Das Veränderungskonzept überzeugt und der Verhandlungsprozess ist klug organisiert. Mit unserer Expertise in außergerichtlichen Konsensbildungsverfahren können wir diesen Verhandlungsprozess strukturieren und zum Erfolg führen.

Geschäftsleitung und Geschäftspartner können sich auf das Ergebnis verlassen, die Vergangenheit hinter sich lassen und die Zukunft gestalten: Wir führen die gerichtliche Bestätigung des Sanierungsvergleichs nach den § 97 StaRUG herbei.

Mit uns an Ihrer Seite überwinden Sie Widerstände

Modul III -

Restrukturierungsplan

  1. Sie haben die Gewissheit: die Finanzierung Ihres Veränderungsvorhabens wird nicht an dem Widerstand einzelner Finanzierungsgläubiger scheitern.
  2. Sie wissen, das Instrumentarium des neuen deutschen Krisenrechts für Ihr Veränderungsvorhaben punktgenau einzusetzen.
  3. Sie gehen den Weg zur Umsetzung Ihres Veränderungsvorhabens weiterhin außerhalb eines förmlichen Insolvenzverfahrens.

Mit uns an Ihrer Seite überwinden Sie Widerstände.

In den Verhandlungen über den Sanierungsvergleich zielen wir auf eine Vereinbarung, die den Interessen aller Beteiligten so weit wie möglich entspricht. Jedoch lassen sich nicht immer alle Betroffenen hinter den Sanierungsvergleich bringen. Und zuweilen gibt es  Einzelne, die nicht mit gutem Willen handeln. In diesem Fall hilft das „StaRUG“ (Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen vom 22.12.2020): Ein von den wesentlichen Partnern getragenes Sanierungsvorhaben soll nicht an dem Widerstand einzelner scheitern. Das StaRUG ermöglicht daher Mehrheitsentscheidungen über einen Sanierungsvergleich („Restrukturierungsplan“).

Auf dem Weg zur Mehrheitsbildung können sich Hürden auftun, vor allem wenn das Vorhaben unter Zeitdruck steht. Auch hier unterstützt der Gesetzgeber das sanierungswillige Unternehmen und verschafft mit einem differenzierten Instrumentarium Zeit und Ruhe zur Fortsetzung des Sanierungskurses.

Die Regelungen des neuen deutschen Krisenrechts ermöglichen zudem die Neugestaltung der Unternehmensfinanzierung und bieten damit weitere Ansätze, finanzielle Freiräume für das Sanierungsvorhaben zu schaffen.

Mit unseren ausgefeilten Kenntnissen in der Organisation von Konsensbildungsprozessen, unseren analytischen Fähigkeiten in der Bewertung von Rechtspositionen in der Krise sowie unserer Erfahrung im deutschen Krisenrecht gestalten wir die Verhandlungen mit den Sanierungspartnern. Widerstände einzelner Gläubiger überwinden wir mit dem Instrumentarium des neuen deutschen Krisenrechts und gewährleisten so für alle Beteiligten einen sicheren Rechtsrahmen, damit das Sanierungsvorhaben weiterhin auf Kurs bleibt.

Mit uns an Ihrer Seite nutzen Sie selbstbestimmt und planvoll die Instrumente des deutschen Insolvenzrechts zur Umsetzung Ihres Veränderungsvorhabens.

Modul III -

Eigenverwaltung und Planinsolvenz

  1. Die Möglichkeiten des deutschen Insolvenzrechts sind für Sie ein weiterer Werkzeugkasten zur Verwirklichung Ihres Veränderungsvorhabens.
  2. Sie führen Ihr Unternehmen gut vorbereitet und in Abstimmung mit den wesentlichen Gläubigern und Geschäftspartnern durch ein zügiges Insolvenzplanverfahren.
  3. Die Finanzierung Ihres Veränderungsvorhabens ist gesichert.

Mit uns an Ihrer Seite nutzen Sie selbstbestimmt und planvoll die Instrumente des deutschen Insolvenzrechts zur Umsetzung Ihres Veränderungsvorhabens.

Unternehmenstransformation in der Krise kann auch bedeuten, die Insolvenz mitzudenken. Die Neuausrichtung des Unternehmens erfordert zuweilen, sich kurzfristig von Bezugs-, Absatz- oder Mietverträgen zu trennen. Gelingt dies nicht im Einvernehmen mit dem Geschäftspartner, stehen die einseitigen Gestaltungsmittel der Insolvenzordnung zur Verfügung. Einen erheblichen Beitrag zur liquiden Finanzierung des Veränderungsprozesses im Insolvenzverfahren leistet die Insolvenzgeldfinanzierung unter Einbindung der Bundesagentur für Arbeit.

Um den Veränderungsprozess auch im Rechtsrahmen der Insolvenzordnung vorhersehbar und selbstbestimmt zu gestalten, bietet sich die Eigenverwaltung – die Durchführung des Insolvenzverfahrens in Eigenregie des Unternehmens – an. So kann das Unternehmen auch die Gestaltungsmittel der Insolvenzordnung als Bausteine in einem Gesamtkonzept zur Neuausrichtung nutzen.

Wir nutzen das moderne deutsche Krisenrecht als ein Instrument, um einer Unternehmensrestrukturierung in einem zügigen geordneten Verfahren eine verlässliche rechtliche Gestalt zu geben. Die Eigenverwaltung bietet Unternehmensleitung und Stakeholdern ein Verfahren, diesen Prozess durchgehend selbstbestimmt und planvoll zu gestalten und das Unternehmen dabei zu erhalten. Wir stellen Ihrem Veränderungsvorhaben unsere Prozesskompetenz zur Verfügung und stehen an Ihrer Seite – bis zum Erfolg.